Prävention
Maßnahmen in unserer Seelsorgeeinheit Balingen für das Schutzkonzept ‚Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt‘
In unseren vier Kirchengemeinden übernehmen viele Menschen Verantwortung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren. Für dieses wertvolle Engagement sind wir sehr dankbar – denn ohne diesen Einsatz wäre vieles nicht möglich.
Zu dieser Verantwortung gehört selbstverständlich auch die Sorge für ein respektvolles, achtsames und vertrauensvolles Miteinander. Unsere Kirchengemeinden sollen ein sicherer und lebendiger Ort für alle sein, die hier miteinander leben und glauben. Ein gelingendes Füreinander bedeutet für uns insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Achtung des Kindeswohls, einen sensiblen Umgang mit hilfebedürftigen Erwachsenen sowie eine wachsame und verantwortungsbewusste Präventionsarbeit.
Grundlage der Präventionsarbeit bildet das Schutzkonzept für Minderjährige und erwachsene Schutzbefohlene der Seelsorgeeinheit Balingen.
Unsere zentralen Präventionsmaßnahmen sind:
Führungszeugnis
Die verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen mit intensivem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, ggf. erwachsenen Schutzbefohlenen.
Ein erweitertes Führungszeugnis muss vorlegen, wer haupt- oder nebenberuflich oder ehrenamtlich in der Diözese, einer Kirchengemeinde oder einer kirchlichen Einrichtung tätig ist und Kontakt mit Kindern und/ oder Jugendlichen und/ oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen hat oder potenziell haben kann.
Der Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis wird bei der zuständigen Meldebehörde gestellt. Hierfür erhalten Sie im Pfarrbüro ein Formular, worin bestätigt wird, dass Sie wegen Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Schutzbefohlenen das erweiterte Führungszeugnis benötigen. Somit ist für Sie die Anforderung bei der Meldebehörde kostenlos.
Nach Zusendung lassen Sie das erweiterte Führungszeugnis in einem verschlossenen Briefumschlag der zuständigen Kirchenpflege zukommen. Sie ist die einzige Person, die Zugang zu Ihren Daten bekommt und die Abgabe in einer Tabelle bestätigt. Das Originalpapier erhalten Sie für Ihre persönlichen Unterlagen zurück.
einklappenVerhaltenskodex
Das Unterschreiben eines verbindlichen Verhaltenskodex sowie einer ergänzenden Selbstauskunftserklärung, die unsere gemeinsamen Werte und klare Handlungsvorgaben festlegen.
Mitarbeitende und Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen oder/ und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen regelmäßig Kontakt haben, müssen nach dem Bischöflichen Gesetz (§ 6 Abs. 1) eine Selbstauskunftserklärung sowie einen Verhaltenskodex unterzeichnen und im Pfarrbüro abgeben. Eine einmalige Unterzeichnung und die Aufbewahrung im Pfarrbüro dieses Dokuments reichen dauerhaft aus.
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Fortbildungen
Das Angebot zielgruppenspezifischer Schulungen für Mitarbeitende in unseren Gemeinden. Diese sensibilisieren für das Thema und beinhalten insbesondere Informationen zu Meldewegen und Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb der Kirche bei Verdachtsfällen.
Schulungen zum Thema werden regelmäßig angeboten. Sie unterscheiden sich in ihrer Länge je nach Intensität Ihres Kontaktes zu Kindern, Jugendliche oder/ und hilfebedürftiger Erwachsener. A1- Schulungen dauern 11/2 Stunden, A2- Schulungen 3 Stunden. Sie werden von Ihrer Kirchengemeinde auf die entsprechenden Fortbildungen aufmerksam gemacht. Die jeweilige Teilnahmebestätigung wird im Pfarrbüro aufbewahrt.
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Einbezug
Der ausdrückliche Einbezug schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener (z. B. Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen), die ebenfalls einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein können.
Auch schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene werden häufig Opfer sexualisierter Gewalt und wurden somit auch in die Präventionsordnung explizit mit aufgenommen. Allerdings konnte in das bischöfliche Gesetz keine Vorlageverpflichtung von erweiterten Führungszeugnissen aufgenommen werden, da § 30a BZRG lediglich die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses zulässt, wenn es um den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen geht. Somit fehlt es an einer bundesweiten gesetzlichen Regelung für den Arbeitsbereich mit schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen.
einklappenÖffentlichkeit
Die Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel durch thematische Veranstaltungen, Aushänge oder Veröffentlichungen im Kirchenblatt ‚BLICK‘ gehört zu unserer präventiven Aufklärungsarbeit.
Handlungswege
Das Zugängigmachen von Handlungswegen in Verdachtsfällen, indem mögliche Ansprechpersonen und beratende Institutionen in unseren Aushängen, in den ausgelegten Flyern und im Kirchenblatt ‚BLICK‘ zu finden sind.
An wen können sich Betroffene oder Angehörige wenden, wenn sie einen Verdacht haben? Wo gibt es Unterstützung und Hilfe?
Antworten auf diese Fragen sowie wichtige Kontaktadressen und Ansprechpersonen finden Sie in unseren Flyern.
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