Wir über uns

Hausmeister

Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde“ heißt es in der Kirchengemeindeordnung / KGO (§ 18). Der Kirchengemeinderat sorgt für gute Rahmenbedingungen, bringt Initiativen ein oder greift sie auf, so dass das Gemeindeleben „funktioniert“. Das reicht von der Sorge um eine gute Kinder- und Jugendarbeit über die Bereitstellung von Finanzen für soziale Aktivitäten bis zur Erhaltung von Gemeindehaus oder Kirche. Die Anzahl der Räte richtet sich nach der Katholikenzahl. Ab 16 Jahren dürfen Katholiken wählen, mit 18 Jahren dürfen sie gewählt werden.